Holzkrimi tobt durch das Land

Mit dieser Überschrift informierte gestern der Bund Deutscher Forstleute seine Mitglieder über den Verhandlungstag vom 10.4.2018 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Sachen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg.

Wer erhofft hatte, dass man mehr Klarheit über die zukünftige Holzvermarktung erhalten würde, wurde enttäuscht. Nach zweieinhalbstündiger mündlicher Verhandlung gab der BGH bekannt, dass noch am Nachmittag eine Entscheidung verkündet werde. Auch dies traf nicht ein.

 Verkündigungstermin ist nun am 12. Juni 2018, 9.00 Uhr.