Holzkrimi gelöst-BGH schiebt Willkür des Bundeskartellamtes Riegel vor

So informierte gestern der Bund Deutscher Forstleute seine Mitglieder zum anstehenden Kartellverfahren beim BGH. 

Die Entscheidung: " Auf Rechtsbeschwerde des Landes hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Beschwerdegerichts sowie die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 9.7.2015 aufgehoben!"

Dabei hat sich der BGH gar nicht erst mit den Fragen beschäftigt, ob die Holzvermarktungspraxis des Landes kartellrechtswidrig sein könnte. Die Verfügung des Bundeskartellamtes war schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben.

Ein Wehrmutstropfen bleibe: Die fehlende Aussage des BGH zur Frage der Rechtskonformität des gemeinschaftlichen Holzverkaufs ( durch das Land).

Die Waldbesitzer dürfen nun trotzdem weiter gespannt sein, wie die angekündigte Forstreform unter mittlerweile veränderten Rahmenbedingungen aussehen wird.

Forstminister Peter Hauk in der BZ vom 13.6.2018: " Man arbeite nun weiter an einer Reform, um den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes zu entsprechen....die ganz strengen Maßstäbe werden wir dabei nicht mehr anlegen müssen."

Artikel der BZ vom 13.06.2018:

Erfolg für Land beim Streit um Holz (veröffentlicht am Mi, 13. Juni 2018 auf badische-zeitung.de)